Zum 16. August treten in Baden-Württemberg neue Regelungen in Kraft, mit denen für vollständig Geimpfte und Genesene der Großteil der Einschränkungen entfällt. Außerdem werden die bisher vorgesehenen Inzidenz-Stufen abgeschafft – bestehen bleibt die Maskenpflicht für Innenräume und wenn draußen der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Wer nicht nachweislich geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorweisen, um an Teilen des öffentlichen Leben teilhaben zu können. Kostenlose Schnelltests wird es noch bis zum 11. Oktober geben, danach müssen diese selbst bezahlt werden. Die wichtigsten Änderungen haben wir hier nochmal zusammengefasst:
- Private Feiern, Treffen und Zusammenkünfte sind wieder ohne Einschränkungen möglich.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen wie zum Beispiel einem Besuch im Kino oder Theater, Konzerten oder Sportveranstaltungen müssen die Veranstalter:innen ein Hygienekonzept vorweisen, in dem unter anderem die Einhaltung des Mindestabstands, die regelmäßige Lüftung und Reinigung von Oberflächen sichergestellt wird. In geschlossenen Räumen gilt außerdem nach wie vor: Maske tragen!
- In Gastronomiebetrieben gilt innen die Pflicht zum Tragen einer Maske, die zum Trinken und Essen natürlich abgelegt werden darf. Wer drinnen sitzen möchte, braucht außerdem einen Nachweis über einen negativen Schnelltest, eine vollständige Impfung oder eine Genesung. Auch hier müssen die Betreiber:innen für ein entsprechendes Hygienekonzept sorgen.
- Auch Clubs dürfen mit entsprechendem Hygienekonzept wieder öffnen – hier muss man nachweisen, entweder vollständig geimpft oder genesen zu sein. Ansonsten gilt die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests – diese müssen selbst bezahlt werden und gelten 72 Stunden. Außerdem gilt auch hier in Innenräumen die Maskenpflicht! +++ UPDATE (17.08.21): In Absprache mit Verteter:innen der Clubszene entfällt die Maskenpflicht auf der Tanzfläche und an der Bar, sofern ein gemeinsam ausgefeiltes, landesweites Hygiene-Konzept eingehalten wird. Ohne entsprechendes Konzept für eine ausreichende Lüftung dürfen Clubs außerdem nur 70 Prozent der Maximalauslastung einlassen und alle Besucher:innen müssen geimpft oder genesen sein.
- Für kulturelle Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken und Galerien gilt ebenfalls die Maskenpflicht für Innenräume und Besucher:innen müssen einen Impf- oder Genesenen-Nachweis oder einen vollständigen Impfschutz vorweisen können.
Für alle Regeln gilt: Die Regierung behält sich vor, nach aktuellem Infektionsgeschehen zu entscheiden und zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, sollte sich eine Überlastung des Gesundheitssystems abzeichnen. Alle Informationen unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/
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