Stayhome-Update

Corona-Update: Erste Lockerungen

Nachdem in den letzten Wochen bis auf Supermärkte, Drogerien und Apotheken kaum ein Geschäft geöffnet hatte, wurden letzte Woche die ersten Lockerungen bezüglich der Maßnahmen zur Einschränkung der Verbreitung des Coronavirus getroffen. Was genau sich ab heute in Stuttgart ändert und wie die Prognose für die kommende Zeit aussieht, erfahrt ihr hier:

Bei Einhaltung der Hygienevorgaben und Abstandsregelungen dürfen ab 20. April 2020

  • Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 800 Quadratmetern,
  • Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen unabhängig von der Verkaufsfläche
  • sowie Bibliotheken (auch an Hochschulen) und Archive

wieder öffnen. Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen bleiben nach wie vor geschlossen und auch Veranstaltung sind weiterhin grundsätzlich untersagt. Gaststätten, Eisdielen und Cafés ist es allerdings gestattet, ihre Waren außer Haus bzw. zum Mitnehmen zu verkaufen. Hier findet Ihr eine Übersicht der Gastronomien im Kessel, die ihr auf diese Weise unterstützen könnt.

Gerade für den Einzelhandel bedeutet diese neue Regelung natürlich eine enorme Erleichterung. Dennoch ist es wichtig zu verstehen, dass damit leider keine sofortige Rückkehr zum vorherigen Status möglich ist, sondern die Lockerungen mit Vorsicht genossen werden sollten. Rücksichtnahme und Solidarität sind weiterhin das Gebot der Stunde. Bitte achtet deshalb darauf, eure Einkäufe auf eine notwendige Anzahl zu beschränken und die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Zahlreiche lokale Einzelhändler behalten ihre vorübergehenden Lieferangebote bei und ihr könnt sie auch bequem von der Couch aus oder mit Vorbestellung zum Abholen unterstützen – wir haben euch hier schon einmal eine Übersicht zusammengestellt und die Angebote aktualisiert.

 

Der nächste Schritt: Friseure und Hochschulen

Unter strengen Auflagen zum Infektionsschutz und der Hygiene sollen voraussichtlich ab 4. Mai 2020 auch Friseurbetriebe wieder öffnen können. Hochschulen, die größtenteils bereits mit einem digitalen Programm wieder begonnen haben, sollen ab diesem Zeitpunkt ebenfalls schrittweise wieder besucht werden dürfen. Die genauen Regelungen hierfür werden aktuell noch festgelegt.

Großveranstaltungen sollen nach Beschluss von Bund und Ländern voraussichtlich mindestens bis zum 31. August 2020 pausieren. Ab welcher Größe und in welchem Umfang diese Regelung greift und welche Feste entsprechend verschoben werden oder ganz ausfallen müssen, steht allerdings noch nicht fest.

Wir halten euch weiterhin auf dem Laufenden und informieren euch, sobald es Neuigkeiten gibt. Passt auf euch auf und bleibt gesund!

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